Der Bundesrechnungshof erhebt in seinem aktuellen Bericht erhebliche Kritik an einer Smartphone-Beschaffung der Bundesregierung. Für rund 35 Millionen Euro wurden 2021 und 2022 mehr als 17.000 Smartphones für die Zollverwaltung beschafft – obwohl diese ihren vorgesehenen Zweck über Jahre hinweg gar nicht erfüllen konnten.
Die Smartphones sollten eine verschlüsselte Kommunikation ermöglichen. Die hierfür erforderliche IT-Infrastruktur stand laut den Prüfern jedoch erst ab Juni 2025 zur Verfügung. Darüber hinaus seien die Geräte im praktischen Einsatz nur eingeschränkt nutzbar gewesen. Dienstliche E-Mails, Kalender und Telefonverzeichnisse hätten nur begrenzt funktioniert, zudem sei die Akkulaufzeit unzureichend gewesen. Viele Beschäftigte des Zolls hätten deshalb weiterhin einfache Mobiltelefone genutzt. Bereits im Jahr 2024 sei der Großteil der Smartphones wieder ersetzt worden.
Das hierfür zuständige Bundesministerium der Finanzen weist die Kritik zurück. Es erklärt, die beschaffte Smartphone-Lösung habe als einzige die Sicherheitsanforderungen des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) erfüllt. Probleme wie die unzureichende Akkulaufzeit hätten sich erst im praktischen Betrieb gezeigt.
Der Bundesrechnungshof hält die Begründungen jedoch für nicht überzeugend. Die notwendige IT-Infrastruktur hätte erst geschaffen und die Geräte vor einer flächendeckenden Einführung umfassend getestet werden sollen.
Dazu erklärt der Bundestagsabgeordnete Thomas Ladzinski:
„Der Bericht des Bundesrechnungshofs zeigt gravierende Mängel bei der Planung und Umsetzung dieser Beschaffung. Wer Millionenbeträge investiert, muss die technischen Voraussetzungen rechtzeitig schaffen und neue Systeme gründlich testen. Beides ist hier versäumt worden. Die Bundesregierung muss diesen Vorgang vollständig aufarbeiten. Als AfD-Fraktion fordern wir verbindliche Standards für IT-Großbeschaffungen für alle Ressorts, damit sich solche Fehlentwicklungen künftig nicht wiederholen.“
Autor: admin
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17.000 Smartphones für die Tonne: Bundesregierung kauft unbrauchbare Smartphones
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Thomas Ladzinski und Jan Nolte: Übereilte Beschaffung der MEKO-Fregatten darf es nicht geben
Berlin, 9. Juli 2026 – Der verteidigungspolitische Sprecher der AfD-Bundestagsfraktion, Jan Nolte, und der Berichterstatter der AfD-Fraktion für den Verteidigungshaushalt im Haushaltsausschuss, Thomas Ladzinski, erklären zur geplanten Beschaffung von Fregatten des Typs MEKO A-200 DEU:
„Wir werden einer übereilten Beschaffung der MEKO nicht zustimmen. Das Verteidigungsministerium versucht derzeit, den Eindruck zu erwecken, die MEKO A-200 könne die F126 nicht nur ersetzen, sondern stelle für die Bundeswehr sogar die bessere Lösung dar. Diese Darstellung überzeugt uns nicht. Von der Bundeswehr beschaffte Schiffe sind Jahrzehnte im Einsatz und müssen daher ihren tatsächlichen militärischen Anforderungen entsprechen. Geschwindigkeit bei der Beschaffung ist wichtig, darf aber nicht zum allein entscheidenden Kriterium werden“, sagt Nolte.Der Berichterstatter AfD-Fraktion zum Verteidigungshaushalt im Haushaltsausschuss, Thomas Ladzinski, ergänzt:
„Der alternative Beschaffungsweg für die MEKO A-200 war ursprünglich bestenfalls als Interimslösung gedacht. Mit einer geplanten Verdrängung von rund 4000 t ist die MEKO A-200 weniger als halb so groß wie die Fregatten 126. Auf wesentliche Fähigkeitsforderungender Marine für den Einsatz im Nordatlantik muss bei diesen wesentlich kleineren Schiffen verzichtet werden, die angesichts des derzeitigen Preises von 1,6 Milliarden Euro pro Schiff nicht hinnehmbar sind. Der nachträgliche, ergänzende Einbau von zukünftigen Technologien wie beispielsweise Laserabwehrsystemen, ist aus Platzmangel schon jetzt fraglich. Es werden hier Schiffe beschafft, die ab 2029 kurzfristig eine funktionale Lücke füllen, mittel- und langfristig jedoch nur eingeschränkt nutzbar sein werden. Niemand verlangt eine Goldrandlösung. Es ist richtig, dass die Bundeswehr bei Beschaffungen pragmatischer werden muss. Aber Pragmatismus bedeutet nicht, unter Zeitdruck Schiffe zu kaufen, bei denen zentrale Fragen zu Fähigkeiten, Einsatzprofil und langfristiger Eignung offenbleiben.“
Nolte fügt hinzu:
„Das Scheitern der F126 ist ein schweres Beschaffungsdebakel. Der Auftrag hätte aus Sicht der AfD-Bundestagsfraktion nie an die Damen-Werft vergeben werden dürfen. Auf die Risiken ist durch uns frühzeitig und wiederholt hingewiesen worden. Am Ende stehen rund2,3 Milliarden Euro Steuergeld im Raum, ohne dass die Bundeswehr ein einsatzfähiges Schiff erhalten hat. Das ist eine ungeheure Summe. Gerade weil derzeit im Verteidigungsbereich Milliardenbeträge bewegt werden, muss der Steuerzahler darauf vertrauen können, dass mit diesem Geld verantwortungsvoll umgegangen wird. Die AfD-Fraktion fordert deshalb die Einsetzung eines Untersuchungsausschusses: Dieses Debakel muss vollständig aufgeklärt werden. Es muss transparent werden, wer welche Entscheidungen getroffen hat, welche Risiken bekannt waren und warum Warnungen nicht ausreichend berücksichtigt wurden. Nur so kann verhindert werden, dass sich ein solches Versagen bei künftigen Beschaffungen wiederholt.“
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Haltlose Spionagevorwürfe müssen Konsequenzen für Thüringens Innenminister haben
Cicero hat beim Thüringer Innenministerium angefragt, welche Erkenntnisse hinsichtlich einer etwaigen Spionagetätigkeit von AfD-Abgeordneten konkret vorliegen. Antwort: KEINE!
Thüringens Innenminister Georg Maier (SPD) behauptete, die AfD arbeite mit ihren Anfragen „eine Auftragsliste des Kremls“ ab. Die schwerwiegende Anschuldigung – frei erfunden!
Wieder einmal zeigt sich, wie verantwortungslos Regierungsvertreter ihr Amt für parteipolitische Zwecke missbrauchen. Anstatt sich sachlich mit der Opposition auseinanderzusetzen, wird sie pauschal diffamiert und aus dem demokratischen Diskurs ausgegrenzt.
Solches Verhalten untergräbt das Vertrauen in staatliche Institutionen und beschädigt das Fundament unserer Demokratie. Wer eine demokratisch gewählte Partei ohne Beweise der Spionage bezichtigt, überschreitet eine rote Linie.
Die AfD steht für sachliche Opposition und offenen Diskurs – nicht für Hetze und Diffamierung.
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Ein Warnschuss für ARD & ZDF!
Eine mutige Frau klagt gegen die Zwangsabgabe – und macht den ersten erfolgreichen Schritt vorm Bundesverfassungsgericht! Dieses hat entschieden: Gerichte müssen prüfen, ob der ÖRR seinen Auftrag zur Ausgewogenheit und Meinungsvielfalt tatsächlich erfüllt.
Damit ist klar: Der Rundfunkbeitrag ist nicht unantastbar, wenn das Programm einseitig berichtet oder politische Kräfte systematisch benachteiligt!
Ein Beispiel? Laut zahlreichen Analysen ist unsere AfD in Talkshows und Diskussionsformaten deutlich unterrepräsentiert – sie kommt auf nur einen Bruchteil der Auftritte im Vergleich zu den etablierten Parteien.
Das lässt sich kaum mit „Vielfalt“ oder „Ausgewogenheit“ rechtfertigen.Das Urteil: ein Durchbruch! Es eröffnet den Weg, dass Bürger den ÖRR auf seinen gesetzlichen Auftrag festnageln können.
Ein Schritt hin zu echter Medienvielfalt, demokratischer Fairness – und mehr Kontrolle über ein System, das sich lange selbst kontrolliert hat.

