Ein Warnschuss für ARD & ZDF!
Eine mutige Frau klagt gegen die Zwangsabgabe – und macht den ersten erfolgreichen Schritt vorm Bundesverfassungsgericht! Dieses hat entschieden: Gerichte müssen prüfen, ob der ÖRR seinen Auftrag zur Ausgewogenheit und Meinungsvielfalt tatsächlich erfüllt. Damit ist klar: Der Rundfunkbeitrag ist nicht unantastbar, wenn das Programm einseitig berichtet oder politische Kräfte systematisch benachteiligt! Ein Beispiel? Laut zahlreichen Analysen ist unsere AfD in Talkshows und Diskussionsformaten deutlich unterrepräsentiert – sie kommt auf nur einen Bruchteil der Auftritte im Vergleich zu den etablierten Parteien.Das lässt sich kaum mit „Vielfalt“ oder „Ausgewogenheit“ rechtfertigen. Das Urteil: