Christstollen & Co. ist nix To-Go

Ja, Sie haben richtig gelesen. Es klingt wie ein Schildbürgerstreich – und ist in Deutschland bittere Realität. Nicht nur Bäcker, auch Medien, Politik und Verbraucher schütteln ungläubig den Kopf. Denn: Es betrifft nicht nur den Stollen.

Lesen Sie weiter – Sie werden staunen.


Was ist passiert.

Die EU macht sich nicht nur Gedanken, wie lang und dünn eine Banane sein darf, welche Krümmung eine Gurke haben soll oder wie laut Dudelsäcke sein dürfen – nein, diese Traumfabrik für belanglose Verordnungen kümmert sich auch um Plastikmüll.

Plastikmüll: Da denken Sie bestimmt sofort an Stollen, Kekse und Pfefferkuchen. Nicht?

Der Ursprung dieses Bürokratie-Kuriosums liegt in der EU-Einwegkunststoffrichtlinie (SUP-Richtlinie, 2019). Sie verpflichtet die Mitgliedsstaaten, den Verbrauch von Einwegverpackungen aus Plastik zu verringern und deren Hersteller stärker an den Entsorgungskosten zu beteiligen.

Deutschland hat das Ganze mit dem Einwegkunststofffondsgesetz (EWKFondsG) umgesetzt. Darin steht: Für bestimmte Einwegverpackungen – Becher, Schalen und Folien – wird eine Abgabe fällig. Oder kürzer gesagt: Geldeintreiben.

Und jetzt kommt das Umweltbundesamt (UBA): Es will diese Regeln besonders streng auslegen. Ergebnis: Ein 750-g-Christstollen in Folie galt als Einweg-Snackverpackung – also wie ein Schokoriegel oder Coffee-to-go-Becher. Auch wenn die Kuriosität vorerst ausgesetzt ist, ist sie nicht vom Tisch. Am 3. November 2025 verkündete das Ministerium den „Durchbruch“: Erst ab 500 g gilt das Gebäck nun nicht mehr als To-go-Snack. Eine mindestens ebenso fragwürdige Definition, die zeigt, wie realitätsfern manche Regelungen wirken. Das UBA muss seine Produktliste laufend nachbessern, weil Branchenverbände regelmäßig gegen derart willkürlich wirkende Einstufungen protestieren.
Eine Bürokratie, die ständig neue Definitionen schafft und alte revidieren muss, bindet erhebliche Verwaltungsressourcen – finanziert aus Steuermitteln und schafft Unsicherheit bei Erzeugern.

Ein bürokratischer Schildbürgerstreich, der Handwerk, Tradition und gesunden Menschenverstand gleichermaßen verhöhnt.

Portrait Thomas Ladzinski im Profilbildstil


„Haben Sie bei einer langen Autobahnfahrt nicht auch schon mal an einer Tankstelle nach einem schnellen 750- oder 500-g-Stollen auf die Hand gefragt?“ – Thomas Ladzinski, MdB

Grüner Aktionismus und Praxisferne

Ein Produkt, das seit Jahrhunderten als Weihnachtsgebäck gebacken, verschenkt und in geselliger Runde angeschnitten wird, soll auf einmal ein Snack für unterwegs sein?

Doch der Irrsinn endet nicht beim Dresdner Stollen: Auch Importe sind betroffen. Italienischer Panettone im Karton mit Folienfenster, österreichischer Striezel oder Pulsnitzer Pfefferkuchen in Plastikfolie – all diese Produkte geraten in denselben Topf.

Wo gesunder Menschenverstand gebietet, Ausnahmen für Traditionsprodukte zuzulassen, wird erstmal probiert wie weit sich Erzeuger und Verbraucher gängeln lassen. Das Ergebnis: Bäcker zahlen drauf, Importeure ebenso – und am Plastikmüll ändert sich so gut wie nichts und teurer wird es für alle.


Keine Kompromisse

Warum diese Maßnahme falsch ist, lässt sich leicht zusammenfassen:

  • Tradition statt To-Go
    Der Dresdner Christstollen ist Kulturgut, kein Coffee-to-go. Er wird seit Jahrhunderten im Familien- und Festtagsrahmen geteilt – nicht zwischen zwei Haltestellen gegessen.
  • Praxisferne
    Wer bitte schiebt sich 500 Gramm Hefeteig, Rosinen und Puderzucker unterwegs rein? Schon der Gedanke daran zeigt, wie realitätsfremd die Regelung ist.
  • Belastung fürs Handwerk
    Vor allem kleine und mittelständische Bäckereien müssen die Abgabe schultern. Sie kämpfen ohnehin mit hohen Energiepreisen, Rohstoffkosten und Personalmangel. Für sie ist jede zusätzliche Gebühr ein Schlag ins Gesicht.
  • Nicht nur Stollen
    Ob italienischer Panettone, österreichischer Striezel oder Pulsnitzer Pfefferkuchen: Durch diese Regelung wird auch der Handel mit vielen traditionellen Produkten unnötig verteuert. Das sorgt nicht nur für Wettbewerbsverzerrung, sondern trifft am Ende die Verbraucherpreise.
  • Fraglicher Umweltnutzen
    Die Folienverpackung schützt Haltbarkeit und Frische. Alternative Verpackungen sind teurer, technisch oft schlechter und ökologisch keineswegs automatisch besser. Plastikmüll wird durch diese Abgabe kaum reduziert – es bleibt Aktionismus statt Wirkung.

Stimmen aus der Presse

Die Kritik kommt nicht nur von Bäckern, sondern auch aus Politik und Medien.

„Wir erwarten von Bundesumweltminister Carsten Schneider eine richtungweisende Entscheidung, damit das Umweltbundesamt eine langfristige und realitätsnahe Lösung findet, die Stollen und vergleichbare Produkte vom Bäcker nicht als To-go-Produkt einstuft“
Deutsche Handwerks Zeitung, 29. August 2025, Link

„Die Abgabe auf Stollenverpackungen ist praxisfern und belastet vor allem kleine Bäcker.“
Deutsche Handwerks Zeitung, 29. August 2025, Link

„Das ist Irrsinn! Es ist unmöglich, einen 750-Gramm-Stollen an einem Stück zu essen.“
Zentralverband des Deutschen Handwerks, Präsident Jörg Dittrich, 28. August 2025, Link

„Da vergeht dem Erzgebirger der Appetit – Stollen ist kein Streetfood.“
Freie Presse, 29. August 2025, Link


Seit 1558 werden in Pulsnitz Pfefferkuchen gebacken – doch selbst dieses jahrhundertealte Traditionsgebäck bleibt nicht vom Verpackungswahn verschont.

Was kommt als nächstes?

Der Wahnsinn endet nicht beim Christstollen. Mit der strengen Auslegung des Umweltbundesamts geraten auch andere traditionelle Backwaren ins Visier:

  • Marzipanfiguren
    Kleine Kunstwerke aus Mandeln und Zucker, oft in Folie oder Klarsichtboxen verpackt. Auch sie könnten theoretisch abgabepflichtig werden – als wäre eine Marzipanschweinchen-Figur ein „Straßensnack“.
  • Striezel
    Dresdner Festtagsgebäck, traditionell zu Weihnachten und zu Feiern, könnte ebenfalls in die To-Go-Kategorie fallen.
  • Osterbrot
    Ein klassisches Saisongebäck mit Rosinen und Mandeln, das in vielen Familien zu Ostern gehört. In Folie verpackt, läuft es Gefahr, als „To-Go-Snack“ eingestuft zu werden.
  • Pulsnitzer Pfefferkuchen
    Seit Jahrhunderten ein Exportschlager aus Sachsen, oft einzeln verpackt – und damit nach der UBA-Logik abgabepflichtig.
  • Kekse und Plätzchen
    Ob Weihnachtsplätzchen oder klassische Butterkekse aus sächsischen Backstuben – einzeln oder in Folie verpackt landen sie ebenfalls schnell in der Schublade „Straßensnack“.

Diese Beispiele zeigen: Die Regelung trifft nicht nur den Dresdner Christstollen, sondern bedroht eine ganze Reihe sächsischer Traditionsprodukte – vom Weihnachtsklassiker bis zum Ostergebäck.


Schluss mit dem Verpackungswahnsinn!

Der Dresdner Christstollen, die Eierschecke, das Osterbrot oder Pulsnitzer Pfefferkuchen – sie alle sind Tradition, Kultur und Handwerk, aber sicher kein „Snack to go“.

Wir sagen: Genug ist genug.

  • Schluss mit praxisfernen Entscheidungen aus Amtsstuben.
  • Schluss mit Bürokratie auf Kosten von Handwerk, Handel und Verbrauchern.
  • Schluss mit dem Etikettenschwindel, aus Traditionsgebäck „To-Go-Produkte“ zu machen.

Helfen Sie mit, diesen Irrsinn zu stoppen:

  • Teilen Sie diese Seite in Ihren Netzwerken.
  • Sprechen Sie mit Freunden, Familie und Kollegen über das Thema.
  • Solidarisieren Sie sich mit regionalen Erzeugern.

Stoppen wir den Unsinn, damit er nicht Schule macht.
Unser Dresdner Christstollen überstand Seuchen, Kriege und politische Umbrüche – er wird auch die Maßnahmen des Umweltbundesamt überleben.

Portrait Thomas Ladzinski im Profilbildstil


„Dresdner Christstollen gehört zur Weihnacht – und bleibt kein Sandwich! Keine Abgabe, kein Angriff auf unsere Tradition!“ – Thomas Ladzinski, MdB

Beitrag teilen: