Der Bundesrechnungshof erhebt in seinem aktuellen Bericht erhebliche Kritik an einer Smartphone-Beschaffung der Bundesregierung. Für rund 35 Millionen Euro wurden 2021 und 2022 mehr als 17.000 Smartphones für die Zollverwaltung beschafft – obwohl diese ihren vorgesehenen Zweck über Jahre hinweg gar nicht erfüllen konnten.
Die Smartphones sollten eine verschlüsselte Kommunikation ermöglichen. Die hierfür erforderliche IT-Infrastruktur stand laut den Prüfern jedoch erst ab Juni 2025 zur Verfügung. Darüber hinaus seien die Geräte im praktischen Einsatz nur eingeschränkt nutzbar gewesen. Dienstliche E-Mails, Kalender und Telefonverzeichnisse hätten nur begrenzt funktioniert, zudem sei die Akkulaufzeit unzureichend gewesen. Viele Beschäftigte des Zolls hätten deshalb weiterhin einfache Mobiltelefone genutzt. Bereits im Jahr 2024 sei der Großteil der Smartphones wieder ersetzt worden.
Das hierfür zuständige Bundesministerium der Finanzen weist die Kritik zurück. Es erklärt, die beschaffte Smartphone-Lösung habe als einzige die Sicherheitsanforderungen des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) erfüllt. Probleme wie die unzureichende Akkulaufzeit hätten sich erst im praktischen Betrieb gezeigt.
Der Bundesrechnungshof hält die Begründungen jedoch für nicht überzeugend. Die notwendige IT-Infrastruktur hätte erst geschaffen und die Geräte vor einer flächendeckenden Einführung umfassend getestet werden sollen.
Dazu erklärt der Bundestagsabgeordnete Thomas Ladzinski:
„Der Bericht des Bundesrechnungshofs zeigt gravierende Mängel bei der Planung und Umsetzung dieser Beschaffung. Wer Millionenbeträge investiert, muss die technischen Voraussetzungen rechtzeitig schaffen und neue Systeme gründlich testen. Beides ist hier versäumt worden. Die Bundesregierung muss diesen Vorgang vollständig aufarbeiten. Als AfD-Fraktion fordern wir verbindliche Standards für IT-Großbeschaffungen für alle Ressorts, damit sich solche Fehlentwicklungen künftig nicht wiederholen.“