<?xml version="1.0" encoding="UTF-8"?><rss version="2.0"
	xmlns:content="http://purl.org/rss/1.0/modules/content/"
	xmlns:wfw="http://wellformedweb.org/CommentAPI/"
	xmlns:dc="http://purl.org/dc/elements/1.1/"
	xmlns:atom="http://www.w3.org/2005/Atom"
	xmlns:sy="http://purl.org/rss/1.0/modules/syndication/"
	xmlns:slash="http://purl.org/rss/1.0/modules/slash/"
	>

<channel>
	<title>Thomas Ladzinski (MdB)</title>
	<atom:link href="https://thomas-ladzinski.de/feed/" rel="self" type="application/rss+xml" />
	<link>https://thomas-ladzinski.de</link>
	<description></description>
	<lastBuildDate>Fri, 30 Oct 2026 12:14:07 +0000</lastBuildDate>
	<language>de</language>
	<sy:updatePeriod>
	hourly	</sy:updatePeriod>
	<sy:updateFrequency>
	1	</sy:updateFrequency>
	<generator>https://wordpress.org/?v=7.1.4</generator>
	<item>
		<title>Thomas Ladzinski: Bundesregierung darf Besoldung nicht länger mit Taschenspielertricks schönrechnen</title>
		<link>https://thomas-ladzinski.de/thomas-ladzinski-bundesregierung-darf-besoldung-nicht-laenger-mit-taschenspielertricks-schoenrechnen/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[SR]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 30 Oct 2026 10:37:04 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Aktuelles]]></category>
		<guid isPermaLink="false">https://thomas-ladzinski.de/?p=1577</guid>

					<description><![CDATA[Im Geschäftsbereich des Bundesverteidigungsministeriums sind innerhalb eines Jahres 18.887 Widersprüche und Anträge wegen einer nicht amtsangemessenen Besoldung eingegangen. Erfasst wurde der Zeitraum von Oktober 2025 bis Oktober 2026. Die Fälle betreffen Soldaten und Beamte. Das Bundesverfassungsgericht hatte im September 2025 weite Teile der geprüften Berliner Beamtenbesoldung für verfassungswidrig erklärt. Auch der Bund muss seine Besoldung [&#8230;]]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<!-- content style : start --><style type="text/css" data-name="kubio-style"></style><!-- content style : end --><p><span data-text-with-entities="{&quot;text&quot;:&quot;Im Geschäftsbereich des Bundesverteidigungsministeriums sind innerhalb eines Jahres 18.887 Widersprüche und Anträge wegen einer nicht amtsangemessenen Besoldung eingegangen. Erfasst wurde der Zeitraum von Oktober 2025 bis Oktober 2026. Die Fälle betreffen Soldaten und Beamte.\n\nDas Bundesverfassungsgericht hatte im September 2025 weite Teile der geprüften Berliner Beamtenbesoldung für verfassungswidrig erklärt. Auch der Bund muss seine Besoldung so gestalten, wie es das Gericht verlangt.\n\nSeit April 2026 liegt ein Referentenentwurf für ein neues Bundesalimentationsgesetz vor. Ein Kabinettsbeschluss steht jedoch weiterhin aus. Damit verzögert sich auch das anschließende parlamentarische Verfahren.\n\nDazu erklärt der AfD-Bundestagsabgeordnete Thomas Ladzinski:\n\n \n\n„Fast 19.000 Widersprüche und Anträge sind ein deutliches Warnsignal. Bei vielen Betroffenen dürfte die Frustrationsgrenze längst überschritten sein. So darf ein Dienstherr mit seinen Soldaten und Mitarbeitern nicht umgehen.\n\nSeit Monaten liegt ein Gesetzentwurf auf dem Tisch, doch die Bundesregierung verschleppt das Verfahren. Gerade Verteidigungsminister Pistorius muss dafür sorgen, dass das Personal seinem Dienstherrn weiter vertrauen kann. Wer die Bundeswehr attraktiv halten will, muss verfassungsgemäß und verlässlich bezahlen.\n\nKritisch sehen wir zudem die Pläne beim Familienzuschlag. Dieser soll für Verheiratete in das Grundgehalt einfließen. Gleichzeitig soll ein fiktives Partnereinkommen angerechnet werden.\n\nAls AfD-Fraktion fordern wir die Bundesregierung auf, endlich ein tragfähiges Bundesalimentationsgesetz vorzulegen. Dieses muss die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vollständig berücksichtigen und für die Beschäftigten verständlich sein. Die Bundesregierung darf die Besoldung nicht mit angenommenen Partnereinkommen oder Taschenspielertricks schönrechnen.“&quot;,&quot;entities&quot;:[],&quot;shape&quot;:&quot;Im Geschäftsbereich des Bundesverteidigungsministeriums sind innerhalb eines Jahres 18.887 Widersprüche und Anträge wegen einer nicht amtsangemessenen Besoldung eingegangen. Erfasst wurde der Zeitraum von Oktober 2025 bis Oktober 2026. Die Fälle betreffen Soldaten und Beamte.\n\nDas Bundesverfassungsgericht hatte im September 2025 weite Teile der geprüften Berliner Beamtenbesoldung für verfassungswidrig erklärt. Auch der Bund muss seine Besoldung so gestalten, wie es das Gericht verlangt.\n\nSeit April 2026 liegt ein Referentenentwurf für ein neues Bundesalimentationsgesetz vor. Ein Kabinettsbeschluss steht jedoch weiterhin aus. Damit verzögert sich auch das anschließende parlamentarische Verfahren.\n\nDazu erklärt der AfD-Bundestagsabgeordnete Thomas Ladzinski:\n\n \n\n„Fast 19.000 Widersprüche und Anträge sind ein deutliches Warnsignal. Bei vielen Betroffenen dürfte die Frustrationsgrenze längst überschritten sein. So darf ein Dienstherr mit seinen Soldaten und Mitarbeitern nicht umgehen.\n\nSeit Monaten liegt ein Gesetzentwurf auf dem Tisch, doch die Bundesregierung verschleppt das Verfahren. Gerade Verteidigungsminister Pistorius muss dafür sorgen, dass das Personal seinem Dienstherrn weiter vertrauen kann. Wer die Bundeswehr attraktiv halten will, muss verfassungsgemäß und verlässlich bezahlen.\n\nKritisch sehen wir zudem die Pläne beim Familienzuschlag. Dieser soll für Verheiratete in das Grundgehalt einfließen. Gleichzeitig soll ein fiktives Partnereinkommen angerechnet werden.\n\nAls AfD-Fraktion fordern wir die Bundesregierung auf, endlich ein tragfähiges Bundesalimentationsgesetz vorzulegen. Dieses muss die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vollständig berücksichtigen und für die Beschäftigten verständlich sein. Die Bundesregierung darf die Besoldung nicht mit angenommenen Partnereinkommen oder Taschenspielertricks schönrechnen.“&quot;}">Im Geschäftsbereich des Bundesverteidigungsministeriums sind innerhalb eines Jahres 18.887 Widersprüche und Anträge wegen einer nicht amtsangemessenen Besoldung eingegangen. Erfasst wurde der Zeitraum von Oktober 2025 bis Oktober 2026. Die Fälle betreffen Soldaten und Beamte.</span></p>
<p>Das Bundesverfassungsgericht hatte im September 2025 weite Teile der geprüften Berliner Beamtenbesoldung für verfassungswidrig erklärt. Auch der Bund muss seine Besoldung so gestalten, wie es das Gericht verlangt.</p>
<p>Seit April 2026 liegt ein Referentenentwurf für ein neues Bundesalimentationsgesetz vor. Ein Kabinettsbeschluss steht jedoch weiterhin aus. Damit verzögert sich auch das anschließende parlamentarische Verfahren.</p>
<p>Dazu erklärt der AfD-Bundestagsabgeordnete Thomas Ladzinski:</p>
<p>„Fast 19.000 Widersprüche und Anträge sind ein deutliches Warnsignal. Bei vielen Betroffenen dürfte die Frustrationsgrenze längst überschritten sein. So darf ein Dienstherr mit seinen Soldaten und Mitarbeitern nicht umgehen.</p>
<p>Seit Monaten liegt ein Gesetzentwurf auf dem Tisch, doch die Bundesregierung verschleppt das Verfahren. Gerade Verteidigungsminister Pistorius muss dafür sorgen, dass das Personal seinem Dienstherrn weiter vertrauen kann. Wer die Bundeswehr attraktiv halten will, muss verfassungsgemäß und verlässlich bezahlen.</p>
<p>Kritisch sehen wir zudem die Pläne beim Familienzuschlag. Dieser soll für Verheiratete in das Grundgehalt einfließen. Gleichzeitig soll ein fiktives Partnereinkommen angerechnet werden.</p>
<p>Als AfD-Fraktion fordern wir die Bundesregierung auf, endlich ein tragfähiges Bundesalimentationsgesetz vorzulegen. Dieses muss die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vollständig berücksichtigen und für die Beschäftigten verständlich sein. Die Bundesregierung darf die Besoldung nicht mit angenommenen Partnereinkommen oder Taschenspielertricks schönrechnen.“</p>
]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
		<item>
		<title>Regierungsflughafen darf nicht Milliarden verschlingen</title>
		<link>https://thomas-ladzinski.de/regierungsflughafen-darf-nicht-milliarden-verschlingen/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[admin]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 09 Oct 2026 07:07:26 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Aktuelles]]></category>
		<guid isPermaLink="false">https://thomas-ladzinski.de/?p=1561</guid>

					<description><![CDATA[Berlin, 8. Oktober 2026. Der geplante Regierungsflughafen am BER könnte den Steuerzahler bis zu 2,5 Milliarden Euro kosten. Das geht aus dem neuen Schwarzbuch 2026/27 des Bundes der Steuerzahler hervor. Demnach soll das Areal auf knapp 60 Hektar anwachsen und künftig unter anderem 26 Abstellpositionen für Luftfahrzeuge sowie mehr als 1.100 Dienstposten umfassen. Ursprünglich rechnete [&#8230;]]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<!-- content style : start --><style type="text/css" data-name="kubio-style"></style><!-- content style : end --><p>Berlin, 8. Oktober 2026. Der geplante Regierungsflughafen am BER könnte den Steuerzahler bis zu 2,5 Milliarden Euro kosten. Das geht aus dem neuen Schwarzbuch 2026/27 des Bundes der Steuerzahler hervor. Demnach soll das Areal auf knapp 60 Hektar anwachsen und künftig unter anderem 26 Abstellpositionen für Luftfahrzeuge sowie mehr als 1.100 Dienstposten umfassen. Ursprünglich rechnete der Bund mit Gesamtkosten von 344 Millionen Euro.</p>
<p>Dazu erklärt der AfD-Bundestagsabgeordnete Thomas Ladzinski:</p>
<p>„Aus einem Flughafen für einige Hundert Millionen Euro ist inzwischen ein Milliardenprojekt geworden. Und dabei ist die Planung noch nicht einmal abgeschlossen. ‚Die finalen Projektunterlagen werden bis 2028 weiter konkretisiert‘, teilte die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben dem Bund der Steuerzahler mit. Es drohen also noch höhere Kosten.</p>
<p>Natürlich benötigt die Flugbereitschaft eine funktionierende und sichere Infrastruktur. Doch auch einen Regierungsflughafen muss der Bund wirtschaftlich planen und am tatsächlichen Bedarf ausrichten.</p>
<p>Die Dimensionen werfen Fragen auf: Für 15 Flugzeuge und drei Hubschrauber sind insgesamt 26 Abstellpositionen vorgesehen. Gleichzeitig soll sich das Gelände von 30 auf knapp 60 Hektar nahezu verdoppeln. Warum dieser Ausbau in dieser Größenordnung notwendig ist, muss die Bundesregierung erklären.<br />
Dabei hatte die Bundesregierung den geplanten repräsentativen Terminalneubau bereits 2022 gestrichen. Doch kleiner und günstiger wurde das Gesamtprojekt dadurch nicht. Im Gegenteil: Die veranschlagten Kosten könnten auf mehr als das Siebenfache steigen.</p>
<p>Als AfD-Fraktion fordern wir deshalb eine funktionale und wirtschaftliche Lösung. Der Bund darf nur finanzieren, was wirklich nötig ist. Überflüssige Ausgaben muss er streichen.</p>
<p>Gleichzeitig müssen die Kosten für die Steuerzahler vollständig transparent sein. Der Regierungsflughafen darf nicht immer weiter wachsen und Milliarden verschlingen.“</p>
<p>
  <small>(KI-generiertes Beispielbild)</small></p>
]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
		<item>
		<title>17.000 Smartphones für die Tonne: Bundesregierung kauft unbrauchbare Smartphones</title>
		<link>https://thomas-ladzinski.de/17-000-smartphones-fuer-die-tonne-bundesregierung-kauft-unbrauchbare-smartphones/</link>
					<comments>https://thomas-ladzinski.de/17-000-smartphones-fuer-die-tonne-bundesregierung-kauft-unbrauchbare-smartphones/#comments</comments>
		
		<dc:creator><![CDATA[admin]]></dc:creator>
		<pubDate>Sat, 25 Jul 2026 19:24:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Aktuelles]]></category>
		<guid isPermaLink="false">https://ladzinski.isaxx.net/?p=1</guid>

					<description><![CDATA[Der Bundesrechnungshof erhebt in seinem aktuellen Bericht erhebliche Kritik an einer Smartphone-Beschaffung der Bundesregierung. Für rund 35 Millionen Euro wurden 2021 und 2022 mehr als 17.000 Smartphones für die Zollverwaltung beschafft – obwohl diese ihren vorgesehenen Zweck über Jahre hinweg gar nicht erfüllen konnten. Die Smartphones sollten eine verschlüsselte Kommunikation ermöglichen. Die hierfür erforderliche IT-Infrastruktur [&#8230;]]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<!-- content style : start --><style type="text/css" data-name="kubio-style"></style><!-- content style : end -->
<p class="wp-block-paragraph">Der Bundesrechnungshof erhebt in seinem aktuellen Bericht erhebliche Kritik an einer Smartphone-Beschaffung der Bundesregierung. Für rund 35 Millionen Euro wurden 2021 und 2022 mehr als 17.000 Smartphones für die Zollverwaltung beschafft – obwohl diese ihren vorgesehenen Zweck über Jahre hinweg gar nicht erfüllen konnten.<br /><br />Die Smartphones sollten eine verschlüsselte Kommunikation ermöglichen. Die hierfür erforderliche IT-Infrastruktur stand laut den Prüfern jedoch erst ab Juni 2025 zur Verfügung. Darüber hinaus seien die Geräte im praktischen Einsatz nur eingeschränkt nutzbar gewesen. Dienstliche E-Mails, Kalender und Telefonverzeichnisse hätten nur begrenzt funktioniert, zudem sei die Akkulaufzeit unzureichend gewesen. Viele Beschäftigte des Zolls hätten deshalb weiterhin einfache Mobiltelefone genutzt. Bereits im Jahr 2024 sei der Großteil der Smartphones wieder ersetzt worden.<br /><br />Das hierfür zuständige Bundesministerium der Finanzen weist die Kritik zurück. Es erklärt, die beschaffte Smartphone-Lösung habe als einzige die Sicherheitsanforderungen des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) erfüllt. Probleme wie die unzureichende Akkulaufzeit hätten sich erst im praktischen Betrieb gezeigt.<br /><br />Der Bundesrechnungshof hält die Begründungen jedoch für nicht überzeugend. Die notwendige IT-Infrastruktur hätte erst geschaffen und die Geräte vor einer flächendeckenden Einführung umfassend getestet werden sollen.<br /><br />Dazu erklärt der Bundestagsabgeordnete Thomas Ladzinski:<br /><br />„Der Bericht des Bundesrechnungshofs zeigt gravierende Mängel bei der Planung und Umsetzung dieser Beschaffung. Wer Millionenbeträge investiert, muss die technischen Voraussetzungen rechtzeitig schaffen und neue Systeme gründlich testen. Beides ist hier versäumt worden. Die Bundesregierung muss diesen Vorgang vollständig aufarbeiten. Als AfD-Fraktion fordern wir verbindliche Standards für IT-Großbeschaffungen für alle Ressorts, damit sich solche Fehlentwicklungen künftig nicht wiederholen.“</p>
]]></content:encoded>
					
					<wfw:commentRss>https://thomas-ladzinski.de/17-000-smartphones-fuer-die-tonne-bundesregierung-kauft-unbrauchbare-smartphones/feed/</wfw:commentRss>
			<slash:comments>1</slash:comments>
		
		
			</item>
		<item>
		<title>Thomas Ladzinski und Jan Nolte: Übereilte Beschaffung der MEKO-Fregatten darf es nicht geben</title>
		<link>https://thomas-ladzinski.de/thomas-ladzinski-und-jan-nolte-uebereilte-beschaffung-der-meko-fregatten-darf-es-nicht-geben/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[admin]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 10 Jul 2026 09:45:40 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Aktuelles]]></category>
		<guid isPermaLink="false">https://ladzinski.isaxx.net/lorem-ipsum-3/</guid>

					<description><![CDATA[Berlin, 9. Juli 2026 – Der verteidigungspolitische Sprecher der AfD-Bundestagsfraktion, Jan Nolte, und der Berichterstatter der AfD-Fraktion für den Verteidigungshaushalt im Haushaltsausschuss, Thomas Ladzinski, erklären zur geplanten Beschaffung von Fregatten des Typs MEKO A-200 DEU: „Wir werden einer übereilten Beschaffung der MEKO nicht zustimmen. Das Verteidigungsministerium versucht derzeit, den Eindruck zu erwecken, die MEKO A-200 könne [&#8230;]]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<!-- content style : start --><style type="text/css" data-name="kubio-style"></style><!-- content style : end -->
<p class="wp-block-paragraph"><strong>Berlin, 9. Juli 2026</strong> – Der verteidigungspolitische Sprecher der AfD-Bundestagsfraktion, Jan Nolte, und der Berichterstatter der AfD-Fraktion für den Verteidigungshaushalt im Haushaltsausschuss, Thomas Ladzinski, erklären zur geplanten Beschaffung von Fregatten des Typs MEKO A-200 DEU:<br /><br />„Wir werden einer übereilten Beschaffung der MEKO nicht zustimmen. Das Verteidigungsministerium versucht derzeit, den Eindruck zu erwecken, die MEKO A-200 könne die F126 nicht nur ersetzen, sondern stelle für die Bundeswehr sogar die bessere Lösung dar. Diese Darstellung überzeugt uns nicht. Von der Bundeswehr beschaffte Schiffe sind Jahrzehnte im Einsatz und müssen daher ihren tatsächlichen militärischen Anforderungen entsprechen. Geschwindigkeit bei der Beschaffung ist wichtig, darf aber nicht zum allein entscheidenden Kriterium werden“, sagt Nolte.</p>
<p>Der Berichterstatter AfD-Fraktion zum Verteidigungshaushalt im Haushaltsausschuss, Thomas Ladzinski, ergänzt:</p>
<p>„Der alternative Beschaffungsweg für die MEKO A-200 war ursprünglich bestenfalls als Interimslösung gedacht. Mit einer geplanten Verdrängung von rund 4000 t ist die MEKO A-200 weniger als halb so groß wie die Fregatten 126. Auf wesentliche Fähigkeitsforderungender Marine für den Einsatz im Nordatlantik muss bei diesen wesentlich kleineren Schiffen verzichtet werden, die angesichts des derzeitigen Preises von 1,6 Milliarden Euro pro Schiff nicht hinnehmbar sind. Der nachträgliche, ergänzende Einbau von zukünftigen Technologien wie beispielsweise Laserabwehrsystemen, ist aus Platzmangel schon jetzt fraglich. Es werden hier Schiffe beschafft, die ab 2029 kurzfristig eine funktionale Lücke füllen, mittel- und langfristig jedoch nur eingeschränkt nutzbar sein werden. Niemand verlangt eine Goldrandlösung. Es ist richtig, dass die Bundeswehr bei Beschaffungen pragmatischer werden muss. Aber Pragmatismus bedeutet nicht, unter Zeitdruck Schiffe zu kaufen, bei denen zentrale Fragen zu Fähigkeiten, Einsatzprofil und langfristiger Eignung offenbleiben.“</p>
<p>Nolte fügt hinzu:</p>
<p>„Das Scheitern der F126 ist ein schweres Beschaffungsdebakel. Der Auftrag hätte aus Sicht der AfD-Bundestagsfraktion nie an die Damen-Werft vergeben werden dürfen. Auf die Risiken ist durch uns frühzeitig und wiederholt hingewiesen worden. Am Ende stehen rund2,3 Milliarden Euro Steuergeld im Raum, ohne dass die Bundeswehr ein einsatzfähiges Schiff erhalten hat. Das ist eine ungeheure Summe. Gerade weil derzeit im Verteidigungsbereich Milliardenbeträge bewegt werden, muss der Steuerzahler darauf vertrauen können, dass mit diesem Geld verantwortungsvoll umgegangen wird. Die AfD-Fraktion fordert deshalb die Einsetzung eines Untersuchungsausschusses: Dieses Debakel muss vollständig aufgeklärt werden. Es muss transparent werden, wer welche Entscheidungen getroffen hat, welche Risiken bekannt waren und warum Warnungen nicht ausreichend berücksichtigt wurden. Nur so kann verhindert werden, dass sich ein solches Versagen bei künftigen Beschaffungen wiederholt.“</p>
]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
		<item>
		<title>Haltlose Spionagevorwürfe müssen Konsequenzen für Thüringens Innenminister haben</title>
		<link>https://thomas-ladzinski.de/haltlose-spionagevorwuerfe-muessen-konsequenzen-fuer-thueringens-innenminister-haben/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[admin]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 10 Apr 2026 09:45:39 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Aktuelles]]></category>
		<guid isPermaLink="false">https://ladzinski.isaxx.net/lorem-ipsum-2/</guid>

					<description><![CDATA[Cicero hat beim Thüringer Innenministerium angefragt, welche Erkenntnisse hinsichtlich einer etwaigen Spionagetätigkeit von AfD-Abgeordneten konkret vorliegen. Antwort: KEINE! Thüringens Innenminister Georg Maier (SPD) behauptete, die AfD arbeite mit ihren Anfragen „eine Auftragsliste des Kremls“ ab. Die schwerwiegende Anschuldigung – frei erfunden! Wieder einmal zeigt sich, wie verantwortungslos Regierungsvertreter ihr Amt für parteipolitische Zwecke missbrauchen. Anstatt [&#8230;]]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<!-- content style : start --><style type="text/css" data-name="kubio-style"></style><!-- content style : end -->
<p class="wp-block-paragraph">Cicero hat beim Thüringer Innenministerium angefragt, welche Erkenntnisse hinsichtlich einer etwaigen Spionagetätigkeit von AfD-Abgeordneten konkret vorliegen. Antwort: KEINE!</p>
<p>Thüringens Innenminister Georg Maier (SPD) behauptete, die AfD arbeite mit ihren Anfragen „eine Auftragsliste des Kremls“ ab. Die schwerwiegende Anschuldigung – frei erfunden!</p>
<p>Wieder einmal zeigt sich, wie verantwortungslos Regierungsvertreter ihr Amt für parteipolitische Zwecke missbrauchen. Anstatt sich sachlich mit der Opposition auseinanderzusetzen, wird sie pauschal diffamiert und aus dem demokratischen Diskurs ausgegrenzt.</p>
<p>Solches Verhalten untergräbt das Vertrauen in staatliche Institutionen und beschädigt das Fundament unserer Demokratie. Wer eine demokratisch gewählte Partei ohne Beweise der Spionage bezichtigt, überschreitet eine rote Linie.</p>
<p>Die AfD steht für sachliche Opposition und offenen Diskurs – nicht für Hetze und Diffamierung.</p>
]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
		<item>
		<title>Ein Warnschuss für ARD &#038; ZDF!</title>
		<link>https://thomas-ladzinski.de/ein-warnschuss-fuer-ard-zdf/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[admin]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 10 Feb 2026 09:45:37 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Aktuelles]]></category>
		<guid isPermaLink="false">https://ladzinski.isaxx.net/lorem-ipsum/</guid>

					<description><![CDATA[Eine mutige Frau klagt gegen die Zwangsabgabe – und macht den ersten erfolgreichen Schritt vorm Bundesverfassungsgericht! Dieses hat entschieden: Gerichte müssen prüfen, ob der ÖRR seinen Auftrag zur Ausgewogenheit und Meinungsvielfalt tatsächlich erfüllt. Damit ist klar: Der Rundfunkbeitrag ist nicht unantastbar, wenn das Programm einseitig berichtet oder politische Kräfte systematisch benachteiligt! Ein Beispiel? Laut zahlreichen [&#8230;]]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<!-- content style : start --><style type="text/css" data-name="kubio-style"></style><!-- content style : end -->
<p class="wp-block-paragraph">Eine mutige Frau klagt gegen die Zwangsabgabe – und macht den ersten erfolgreichen Schritt vorm Bundesverfassungsgericht! Dieses hat entschieden: Gerichte müssen prüfen, ob der ÖRR seinen Auftrag zur Ausgewogenheit und Meinungsvielfalt tatsächlich erfüllt.</p>
<p>Damit ist klar: Der Rundfunkbeitrag ist nicht unantastbar, wenn das Programm einseitig berichtet oder politische Kräfte systematisch benachteiligt!</p>
<p>Ein Beispiel? Laut zahlreichen Analysen ist unsere AfD in Talkshows und Diskussionsformaten deutlich unterrepräsentiert – sie kommt auf nur einen Bruchteil der Auftritte im Vergleich zu den etablierten Parteien.<br />Das lässt sich kaum mit „Vielfalt“ oder „Ausgewogenheit“ rechtfertigen.</p>
<p>Das Urteil: ein Durchbruch! Es eröffnet den Weg, dass Bürger den ÖRR auf seinen gesetzlichen Auftrag festnageln können.<br />Ein Schritt hin zu echter Medienvielfalt, demokratischer Fairness – und mehr Kontrolle über ein System, das sich lange selbst kontrolliert hat.</p>
]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
	</channel>
</rss>
